Der wandelbare Begleiter in Bus & Zug: Das Faltrad

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09.10.2024, Autor: Verkehrsverbund Vorarlberg

Falträder sind leicht, benötigen wenig Platz und können – zusammengefaltet – kostenlos in Zug und Bus transportiert werden.

Auseinandergefaltet wird das kleine Faltrad zum vollwertigen Rad, mit dem die Wege zur Haltestelle oder zum Ziel einfach zurückgelegt werden können. Gerade für Pendler:innen ein ideales und flexibles Fortbewegungsmittel. Informiere dich bei deinem Vorarlberger Fahrradfachhändler über aktuelle Produkte und Probefahrten!

(c) Land Vorarlberg / Lukas Hämmerle

Passt perfekt zum Frühlingsbeginn: die Faltradaktion 2024

Zum Start in den Frühling 2024 gibt es gute Nachrichten: Ab sofort werden (E)-Falträder mit bis zu 500 Euro gefördert!

 

Förderbedingungen:

  • Voraussetzung für Privatpersonen ist der Besitz einer Öffi-Jahreskarte, sprich eines Klimaticket VMOBIL oder Klimaticket Ö. 
  • Das Rad darf im gefalteten Zustand die Abmessungen 110x80x40cm nicht überschreiten. Damit gilt es bei den ÖBB in allen Nahverkehrszügen und Railjets bei speziellen Abstellplätzen als Gepäckstück und kann kostenlos mitgenommen werden. Auch in Bussen darf das zusammengefaltete Rad transportiert werden – sofern das Platzangebot es zulässt und es während der Fahrt gut festgehalten wird. 
  • Die Rechnung darf nicht älter als neun Monate sein.
  • Die Gewähr eines großen Fahrradservice bzw. von ersatzweise drei Jahren Garantie muss auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein. 
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 50% der Anschaffungskosten.

 

Jetzt informieren und Förderung beantragen!

 

Förderungsfähige Falträder 2024

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