Förderungen für (E-)Fahrräder 2023 abholen

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22.06.2023, Autor: österrereich.gv.at, Klimaaktiv

Klimaschutzministerium und Sportfachhandel setzen die erfolgreiche Förderoffensive fort: Ab Anfang März 2023 gibt es höhere Beiträge für (E-)Transporträder und erstmals eine Fördermöglichkeit für (E-)Falträder.

Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) gewährt gemeinsam mit dem österreichischen Sportfachhandel einen Bonus bei der Anschaffung von (E)-Transporträdern und (E-)Falträdern für Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass die Fahrradhändlerin/der Fahrradhändler beim Kauf des Fahrzeugs einen Bonus in der Höhe von 150 Euro für (E-)Transporträder, (E-)Falträder und E-Fahrräder inkl. einem großen Fahrradservice pro Fahrrad anbietet.

 

Wesentlich für die Förderung ist bei E-Fahrrädern auch, dass diese ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Weiters ist der Bundesanteil bei den Förderungen mit maximal 50 Prozent (Privatpersonen) bzw. 30 Prozent (Betriebe, Vereine, Gebietskörperschaften) der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.

Klimafonds Geschäftsführer Bernd Vogel, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler & Michael Nendwich, Obmann Sportfachhandel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) präsentieren am Wiener Donaukanal die neue Fahrradförderung. © BMK/Perwein

Förderungen für Private 

Die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb wird mit einem Mobilitätsbonus von 1.000 Euro unterstützt und erhöht sich damit um 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Davon werden 850 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel gedeckt. Hier inkludiert ist zudem ein großes Fahrradservice des Sportfachhandels.

 

Falträder mit oder ohne E-Antrieb sind ab heuer erstmalig mit 600 Euro förderbar, davon 450 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel. Auch hier ist ein großes Fahrradservice inkludiert.

 

Voraussetzung ist für Privatpersonen der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel. Beim Kauf zu beachten sind zudem die Abmessungen des Faltrades. Diese dürfen die Maße 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten, um in allen ÖBB Nahverkehrszügen und Railjets als Gepäckstück zu gelten. So kann das Faltrad kostenlos im Zug mitgenommen werden. Weiteres zum Thema Fahrradmitnahme in Öffis finden Sie hier.

 

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung von sowohl E-Transportrad wie auch E-Faltrad ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
 

Private

(E-)Transportrad

(E-)Faltrad*

Mobilitätsanteil Bund

max. 50 Prozent
bis 850 Euro

max. 50 Prozent
bis 450 Euro

Mobilitätsanteil österreichischer Sportfachhandel

150 Euro

150 Euro

*bei einer vorhandenen Jahreskarte für den Öffentlichen Verkehr

 

Fördereinreichungen sind ab März 2023 unter folgendem Link möglich: umweltfoerderung.at

 

Weitere Förderdetails

  • Der Mobilitätsanteil des österreichischen Sportfachhandels reduziert den Anschaffungspreis um 150 Euro. Der Mobilitätsanteil des Bundes nimmt den reduzierten Anschaffungspreis als Basis.
  • Der Bundesanteil ist bei den Förderungen für Privatpersonen mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.

 

Förderung für Betriebe, Vereine und Gemeinden

Neben der Förderung für (E-)Transporträder und (E-)Falträder bleibt die bisherige Fördermöglichkeit von E-Fahrrädern weiterbestehen: Bei einer Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern jeder Art können bis zu 400 Euro pro Rad zurückgeholt werden. Davon werden 250 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel finanziert.

 

Eine Voraussetzung für die Förderung von Rädern mit E-Antrieb ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.

 

Betriebe, Vereine, Gemeinden

(E-)Transportrad

(E-)Faltrad

E-Fahrrad

Mobilitätsanteil Bund

max. 30 Prozent
850 Euro

max. 30 Prozent
450 Euro

max. 30 Prozent
250 Euro

Mobilitätsanteil österreichischer Sportfachhandel

150 Euro

150 Euro

150 Euro

 

Fördereinreichungen sind ab März 2023 unter folgendem Link möglich: umweltfoerderung.at

 

Weitere Förderdetails

  • Der Mobilitätsanteil des österreichischen Sportfachhandels reduziert den Anschaffungspreis um 150 Euro. Der Mobilitätsanteil des Bundes nimmt den reduzierten Anschaffungspreis als Basis.
  • Der Bundesanteil ist bei den Förderungen mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.

 

Weitere Informationen unter: Klimaktiv und Österreich.gv.at

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