Jugendtickets und Top-Jugendtickets für Schüler:innen

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04.08.2026, Autor: Verkehrsverbund Ost-Region

Für alle Schüler:innen und Lehrlinge bis 24 Jahre bietet der VOR die Jugendtickets an, welche auf allen Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland jeweils vom 1. September bis zum 15. September des Folgejahres gültig sind.

Das Top-Jugendticket

Mit dem Top-Jugendticket um € 101,- können alle Öffis (Verbundlinien) in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, an allen Tagen – auch in den Ferien – unbegrenzt genutzt werden.

 

Das Jugendticket

Mit dem Jugendticket um € 29,60 können öffentliche Verkehrsmittel für den Weg von Zuhause zur Schule oder Dienststelle genutzt werden. Für Schüler:innen sowie Berufsschüler:innen gilt es an Schultagen, für Lehrlinge und Polizeischüler:innen an allen Wochentagen.

 

Mehr dazu.

(C) VOR

Gültigkeit der Jugendtickets

Jugendtickets und Top-Jugendtickets gelten für Schüler:innen einer freifahrtsberechtigten Schule, welche an mindestens vier Tagen pro Woche die Schule besuchen, Lehrlinge sowie Polizeischüler:innen bis 24 Jahre, deren Wohn- oder Ausbildungsort in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland liegt und die Familienbeihilfe beziehen. Nur gültig in Verbindung mit gültigen Schüler- bzw. Lehrlingsausweis.

 

Jugendtickets und Top-Jugendtickets sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis von 1. September bis 15. September des Folgejahres gültig. Polizeischüler:innen benötigen einen Ausweis, welcher vom VOR ausgestellt wird.

 

Verkaufsstellen

Jugendtickets können bei den folgenden Verkaufsstellen gekauft werden:

  • Postfilialen und vielen Post Partnern in Niederösterreich und Burgenland
  • VOR ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West
  • Info- und Ticketstellen, sowie bei Automaten der Wiener Linien
  • Kassen und Ticketautomaten der ÖBB und Raaberbahn

Online erhalten Sie das Ticket (gegen Verlust gesichert) im:

 
Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch im Jugendticket-Flyer und im Informationsblatt 2026/27 oder unter den häufig gestellten Fragen.

 

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