Ohne Aufpreis mit Anrufsammeltaxis (AST) in Niederösterreich

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09.03.2023, Autor: Verkehrsverbund Ost-Region

Mit April 2023 entfällt der Komfortzuschlag auf bedarfsgesteuerte Verkehre (AST) in Niederösterreich.

Seit rund 20 Jahren bringen Anrufsammeltaxis (AST) mehr Flexibilität in die tägliche Mobilität der Menschen. AST fahren im Gegensatz zum klassischen Linienverkehr nur dann, wenn sie auch gebraucht werden. Neue AST-Projekte des VOR werden seit September 2022 unter dem Namen VOR Flex betrieben, Fahrgäste können diese Angebote mit ihrer Fahrkarte ohne Aufschlag nutzen. Ab April 2023 wird dieser sogenannte „Komfortzuschlag“ auch bei bestehenden AST-Systemen abgeschafft, die Kosten werden vom Land NÖ getragen. Für Fahrgäste bedeutet das eine Einsparung von bis zu € 3,00 pro Fahrt.

AST als Teil des öffentlichen Verkehrs ist kein klassisches Taxi

Der liniengebundene öffentliche Verkehr spielt auf starken Achsen und zu nachgefragten Zeiten seine Stärken aus. Linienbusse bzw. Bahnen sind dort effizient, wo viele Menschen gleichzeitig zu einem gemeinsamen Ziel wollen. Bei wenig nachgefragten Zeiten oder auch im dünn besiedelten ländlichen Raum werden vermehrt bedarfsgesteuerte AST Systeme eingesetzt, damit die Menschen günstig von A nach B kommen. Im Gegensatz zum klassischen Taxi müssen beim AST die Fahrzeuge von den Fahrgästen vorab bestellt werden. Auch werden die Fahrten “gepoolt”, es wird also darauf geachtet, dass die Fahrzeuge möglichst mehrere Fahrgäste in einer Fahrt mitnehmen. 

 

Komfortzuschlag entfällt

Bei bestehenden AST müssen Fahrgäste derzeit zusätzlich zu Ihrer Fahrkarte einen „Komfortzuschlag“ entrichten, der sich meist in der Höhe von € 0,50 – 3,00 pro Fahrgast bewegt. Ab April 2023 gelten auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln des VOR sowie auf den vom Land Niederösterreich geförderten bzw. über die Dispozentrale des Landes abgewickelten AST aufschlagsfrei die Tarife des VOR.

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