Seit August 2021 müssen bei Ausschreibungen mindestens 45 % der Busse saubere Straßenfahrzeuge sein, die Hälfte davon emissionsfrei. Gemeinsam setzen wir das um.
Die Clean Vehicles Directive (CVD), die EU-Richtlinie 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, verfolgt einen ambitionierten Kurs in Richtung Klimaneutralität. Sie legt für öffentliche Auftraggeber Mindestziele in der Beschaffung sauberer Fahrzeuge bis zum Jahr 2030 fest und ist von den EU-Mitgliedsstaaten ab 2. August 2021 umzusetzen. Diese Richtlinie gilt nur für Aufträge, bei denen der Aufruf zum Wettbewerb nach dem 2. August 2021 ergangen ist oder bei denen das Vergabeverfahren nach diesem Datum eingeleitet wurde.
Das klimapolitische Ziel ist es, Busse in den kommenden Jahren weitestgehend auf emissionsfreie Antriebe umstellen, E-Mobilität anzukurbeln, die Luftqualität in den Städten zu verbessern, sowie Treibhausgase zu reduzieren.
Österreichs Mindestziele bis 2030
In Österreich ist in diesem Zusammenhang das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG) per 28. Juli 2021 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen grundsätzlich PKW, LKW und Busse – wobei letztere im Bereich Öffentlicher Verkehr (ÖV) naturgemäß die Hauptrolle einnehmen.
Im Gesetz werden die Mindestziele für öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung beziehungsweise dem Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge festgelegt – in den folgenden Zeiträumen:
- Beschaffungen ab dem 3. August 2021 bis 31. Dezember 2025 fallen in den ersten Betrachtungszeitraum.
- Von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2030 gilt der zweite Betrachtungszeitraum.
Als sauber gelten dabei laut EU-Richtlinie 2014/94 vor allem folgende alternative Kraftstoffe: Elektrizität, Wasserstoff, Biokraftstoffe, Erdgas und Biomethan.
Bei den jeweiligen Fahrzeugkategorien (PKW, LKW, Busse) kommen unterschiedliche prozentuelle Quoten als Mindestziele zur Anwendung – dies auch in Abhängigkeit vom Betrachtungszeitraum. Die definierten Mindestanteile sind dabei nicht bei jedem Vergabeverfahren, sondern insgesamt innerhalb des Bezugszeitraumes zu erreichen.
Bei Bussen gilt zudem die Auflage, dass neben sauberen Fahrzeugen auch ein definierter Anteil an Nullemissionsfahrzeugen zu beschaffen ist – also mit Elektrizität oder Wasserstoff betrieben.
Je nach Zeitraum sind mindestens folgende Quoten für saubere bzw. emissionsfreie Busse bei der öffentlichen Beschaffung zu erfüllen (unter Berücksichtigung lokaler Voraussetzungen und Gegebenheiten):
- 2021 bis Ende 2025: 45 % Anteil saubere Busse (zur Hälfte emissionsfrei oder zu einem Viertel, wenn mehr als 80% aller Busse Doppeldeckerbusse sind)
- 2026 bis Ende 2030: 65% Anteil saubere Busse (zur Hälfte emissionsfrei)
- 50 % von diesen sauberen Bussen müssen Nullemissionsfahrzeuge sein (d.h. nur Elektrizität oder Wasserstoff kommen für den Antrieb in Frage)
Umsetzung in Österreich
Die neuen Beschaffungsvorschriften sind am 2. August 2021 in Kraft getreten. Ab diesem Datum müssen bei Ausschreibungen durch öffentliche Auftraggeber im ersten Betrachtungszeitraum mindestens 45 % der Busse “saubere Busse” sein – davon die Hälfte emissionsfrei. Davor durchgeführte Ausschreibungen bleiben unberührt.
Laut österreichischem Bundesvergabegesetz müssen somit ab 2. August 2021 bei Beschaffung von Straßenfahrzeugen auch betriebsbedingte Energie- und Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeuges berücksichtigt werden. Nach Inkrafttreten muss Österreich der EU-Kommission alle drei Jahre über die Umsetzung der Vorschriften Bericht erstatten, wobei der erste Bericht bis zum 18. April 2026 vorzulegen ist.
Förderungen zur Erreichung der Ziele
Der generelle Anteil emissionsfreier Fahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand ist aktuell noch gering. Der Anteil an Elektro-Bussen bei den Bus-Neuzulassungen lag im Jahr 2020 noch sehr niedrig (nur rund 1,6 %). Auch sind die Kosten emissionsfreier Busse und der zugehörigen Infrastruktur noch deutlich höher als jene von konventionellen Bussen, weshalb abseits von einzelnen Pilotprojekten bis dato kaum Buslinien auf emissionsfreien Betrieb umgestellt sind.
Um die ambitionierte Zielsetzung der Europäischen Kommission der Klimaneutralität 2050 erreichen zu können, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umstellung des öffentlichen Busverkehrs zu beginnen.
Das Förderprogramm „Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ (EBIN) unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf nicht-fossil betriebene Busse sowie bei der Errichtung der für diese Busse erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Busse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) drastisch zu steigern. Das Programm stellt damit einen maßgeblichen Eckpfeiler zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Verkehrssektor in Österreich dar und soll die österreichische Verkehrswirtschaft – auch vor dem Hintergrund der verbindlichen Regelungen der Clean Vehicles Directive (CVD) – in optimaler Weise unterstützen.
Fördergeber ist das Klimaschutzministerium (BMK), welches bei der Fördervergabe durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) als Abwicklungsstellen unterstützt wird.
Zusätzlich bietet in diesem Zusammenhang auch die European Investment Bank (EIB) kostenlose Beratung an. Über die Recovery and Resilience Facility (RRF – Aufbau- und Resilienfazilität) der Europäischen Union stehen Österreich 2022 insgesamt 140 Millionen Euro für die Förderung emissionsfreier Busse und deren Infrastruktur zur Verfügung.
Die erfolgreiche und fristgerechte Umsetzung der Clean Vehicles Directive hat für die Mobilitätsverbünde Österreich – gemeinsam mit den sieben Verkehrsverbünden – als wesentlicher Beitrag in puncto Klima und Energiewende einen sehr hohen Stellenwert. Wir setzen dabei auf die sich im Rahmen von EBIN bietenden umfangreichen Möglichkeiten. Die Mobilitätsverbünde Österreich nehmen daher bereits seit Anfang 2022 regelmäßig an den laufenden Koordinationsterminen des Förderprogrammes teil.